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   KG, 07.08.1998 - (5) 1 Ss 173/98 (35/98)   

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https://dejure.org/1998,5959
KG, 07.08.1998 - (5) 1 Ss 173/98 (35/98) (https://dejure.org/1998,5959)
KG, Entscheidung vom 07.08.1998 - (5) 1 Ss 173/98 (35/98) (https://dejure.org/1998,5959)
KG, Entscheidung vom 07. August 1998 - (5) 1 Ss 173/98 (35/98) (https://dejure.org/1998,5959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Graffiti-Schmierereien: nicht ohne weiteres eine strafbare Sachbeschädigung! (IBR 1999, 234)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1200
  • NZM 1999, 480
  • StV 1999, 156
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 166/79

    Verteilerkasten - § 303 StGB, Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs

    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 173/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 29, 129, 132) reicht eine dem Gestaltungswillen des Eigentümers zuwiderlaufende Veränderung der äußeren Erscheinung und Form einer Sache für sich allein grundsätzlich nicht aus, um den Tatbestand der Sachbeschädigung zu begründen.
  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 173/98
    Von dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof in der in BGHSt 41, 47 veröffentlichten Entscheidung nicht abgerückt.
  • OLG Köln, 26.02.1993 - Ss 39/93

    Ausgestaltung der Durchsetzung eines strafprozessrechtlichen Anspruchs auf

    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 173/98
    Der Senat schließt sich der überzeugend begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an (vgl. auch BayObLG StV 1997, 80; OLG Köln StV 1995, 592).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2St RR 148/96
    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 173/98
    Der Senat schließt sich der überzeugend begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an (vgl. auch BayObLG StV 1997, 80; OLG Köln StV 1995, 592).
  • OLG Hamm, 10.08.2000 - 4 Ss 252/00

    Sachbeschädigung, Farbbesprühung, Graffiti, Substanzverletzung

    Von dieser Auffassung ist der BGH in der in BGHSt 41, 47 (= StV 1995, 465) veröffentlichten Entscheidung nicht abgerückt (vgl. auch KG, StV 1999, 156; BayObLG StV 1999, 543; OLG Karlsruhe, StV 1999, 544 sowie OLG Hamm, Beschluss vom 2. Mai 2000 in 3 Ss 181/00).
  • OLG Hamm, 02.05.2000 - 3 Ss 181/00

    Sachbeschädigung, Sprühen, Sprayer, Farbsprühaktion, Substanzverletzung,

    Zu Recht geht das Amtsgericht davon aus, dass Farbsprühaktionen an Hauswänden, Mauern und Stromkästen den Tatbestand der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB nur begründen können, wenn mit dem Sprühen der Farben bzw. deren Beseitigung eine Substanzverletzung zwangsläufig verbunden ist oder aber, was das Amtsgericht vorliegend zutreffend nicht angenommen hat, die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit der Sache beeinträchtigt ist (vgl. BGHSt 29, 129 ff.; KG Beschluss vom 07.08.1998 - (5) 1 Ss 173/98 - = StV 1999, S. 156; BayObLG Beschluss vom 17.05.1999 - 2 StRR 84/99 - = StV 1999, 543 ff.).
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